Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Absprachen, die zwischen *Toms Hundeauslauf*, vertreten durch Herrn Thomas Riedel, - im folgenden *Hundesitter* genannt - und den jeweiligen Tierhaltern über Leistungen des Hundesitters abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur nach vorheriger Absprache.

Ansprechpartner
Der Hundesitter, Herr Thomas Riedel, erbringt die Leistungen seines Serviceangebots grundsätzlich persönlich. In besonderen Fällen – wie Krankheit, Unfall und Urlaub - können Absprachen kurzfristig dem Umstand entsprechend geändert werden.

Vertragsabschluss
Vor jedem neuen Abschluss eines Vertrages über die Betreuung eines Hundes findet vor Ort ein Kennen lernen gemeinsam mit dem Halter und dem Hund statt. Dieses Kontaktgespräch ist für den Hundehalter kostenlos und dient dazu, eine erste Vetrauensbasis zwischen allen Vertragspartnern herzustellen.

Vertragsbedingungen
Mit dem Abschluss eines Servicevertrages erklärt der Hundehalter dem Hundesitter gegenüber rechtsverbindlich:

  1. dass sein Hund steuerrechtlich ordnungsgemäß angemeldet und gekennzeichnet ist,
  2. entsprechende Schutzimpfungen besitzt,
  3. die jeweils für Berlin/Brandenburg geltenden Bestimmungen zur       Hundehalterhaftpflichtversicherung erfüllt sind,
  4. ob ggf. Auflagen des Ordnungsamtes (Leinen/Maulkorbzwang) bestehen.


Sollte bei einer behördlichen Kontrolle das Fehlen eines gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteils festgestellt werden, so haftet der Hundehalter für eventuelle Folgekosten.

Des Weiteren muss der Hundesitter vom Hundehalter über bestimmte Besonderheiten wie Unverträglichkeiten, bestimmte Verhaltensweisen, Läufigkeit oder Krankheiten seines Hundes informiert werden. Sofern der auszuführende Hund nicht bei TASSO e.V. oder einem anderen Haustierregister angemeldet ist, muss der Hund aus Sicherheitsgründen mit einem entsprechenden Adressanhänger am Halsband versehen werden.

Vergütung
Die Leistungen des Hundesitters werden grundsätzlich nach erbrachter Leistung bar vergütet. Dies kann – je nach Leistungsumfang - täglich nach erfolgtem Auslauf oder bei wöchentlicher Buchung am Ende der Woche erfolgen. Die Vergütungen bei längerfristigen oder besonderen Verträgen werden durch gesonderte Absprachen der Vertragsparteien geregelt.

Haftung
Im Falle eines unvorhergesehenen Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung des in Betreuung gegebenen Tieres erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden, dass der Hundesitter einen ortsnahen Tierarzt mit der ersttierärztlichen Versorgung und Behandlung beauftragt. Sollte der Hundesitter hierfür in Vorkasse treten, fallen die entstandenen Kosten dem Tierhalter zur Last.
Gemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter grundsätzlich für alle Personen- und Sachschäden, die sein Tier dem Hundeausführer und Dritten verursacht. Der Hundesitter haftet nicht für Schäden, die der Hund einem Dritten zufügt, sofern dies nicht nach § 834 BGB anders geregelt ist.
Achten Sie im Zweifel bei Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung auch darauf, dass Ihr Hund für evtl. Schäden auch dann versichert ist, wenn Sie die Aufsicht einer so gesehen fremden Person (Hundesitter) erteilen.

Berlin/Potsdam, 23. Dezember 2009 Tom´s Hundeauslauf für Berlin & Potsdam

Sie können meine AGBs gern auch als AGBs-PDF herunterladen.